Gleichbehandlungsgrundsatz & Equal Pay in der Zeitarbeit betreffen jeden, der als Monteur oder Fachkraft überlassen wird. Vielleicht fragst Du Dich, welche Rechte Du in Deutschland hast, wie sich Dein Lohn zusammensetzt und was hinter dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) steckt. In diesem Beitrag erfährst Du konkret, was Gleichbehandlung bedeutet und worauf Du als Arbeiter achten solltest.
Was bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz nach AÜG genau?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz – oft als Equal Treatment oder Equal Pay bezeichnet – sagt vereinfacht: Wenn Du als Leiharbeitnehmer in einem Betrieb eingesetzt wirst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf vergleichbare wesentliche Arbeitsbedingungen wie die Stammmitarbeiter dort.
Dazu gehören vor allem:
- Arbeitsentgelt (Stundenlohn, Zuschläge, Prämien)
- Arbeitszeitregelungen (Schichten, Pausen, Überstundenregelung)
- Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld – soweit im Einsatzbetrieb üblich)
Die Grundlage dafür findest Du im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es soll sicherstellen, dass Leiharbeit nicht dazu genutzt wird, Löhne dauerhaft zu drücken oder Stammbelegschaften zu umgehen.
Equal Pay in der Praxis: Wann hast Du Anspruch auf gleichen Lohn?
Equal Pay bedeutet, dass Dein Gesamtentgelt dem der vergleichbaren Stammmitarbeiter im Einsatzbetrieb entsprechen soll. In der Praxis sieht das so aus:
- Es wird geschaut, welche Tätigkeit Du ausübst und welche Qualifikation Du hast.
- Dann wird verglichen, was ein fest angestellter Kollege im selben Betrieb für die gleiche Tätigkeit bekommt.
- Auf diese Grundlage richtet sich Dein Anspruch auf Lohn und Zuschläge.
Wichtig ist: Tarifverträge dürfen zeitweise vom Equal-Pay-Grundsatz abweichen. Oft ist dann aber geregelt, dass sich Dein Lohn stufenweise an den des Einsatzbetriebes annähert. Informiere Dich deshalb immer, welcher Tarifvertrag bei Deinem Arbeitgeber gilt und ab wann Equal Pay für Dich greift.
Welche Rolle spielt die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten?
Das AÜG begrenzt die Überlassungsdauer auf maximal 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher. Bist Du länger als 18 Monate ohne genügend lange Unterbrechung (mehr als drei Monate) bei der gleichen Firma eingesetzt, kann rechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb entstehen.
Für Dich als Arbeiter heißt das:
- Dein Einsatzbetrieb darf Dich nicht „endlos“ über Zeitarbeit laufen lassen.
- Deine Planungssicherheit soll steigen, weil das Gesetz Druck auf Unternehmen ausübt, langfristige Lösungen zu finden.
Besonderheiten im Baugewerbe – warum ist das wichtig für Monteure?
Gerade für Monteure in Heizung, Sanitär, Elektro, Klima und Lüftung ist wichtig zu wissen: Im klassischen Baugewerbe ist eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich verboten. Das soll verhindern, dass Stammbelegschaften dauerhaft durch Leiharbeit ersetzt werden.
In der Praxis wird deshalb genau geprüft:
- Welche Art von Arbeiten ausgeführt wird
- Wie das Unternehmen organisiert ist (Baubetrieb oder z. B. Installations- / Montagebetrieb)
- Ob wirklich eine Arbeitnehmerüberlassung oder eher eine Werk-/Dienstleistung vorliegt
Welche Schutzmechanismen bietet das AÜG für Dich?
Das AÜG enthält mehrere wichtige Schutzmechanismen:
- Erlaubnispflicht: Dein Arbeitgeber braucht eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
- Kennzeichnungspflicht: Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss klar als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet sein.
- Schriftliche Bedingungen: Deine wichtigsten Arbeitsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Wenn Du unsicher bist, ob bei Dir alles korrekt läuft, kannst Du z. B. folgende Fragen stellen:
- Welche Entgeltgruppe und welchen Tarifvertrag hast Du?
- Wie lange bist Du bereits im gleichen Einsatzbetrieb?
- Wie unterscheidet sich Dein Lohn vom Lohn der Stammmitarbeiter dort?
Gleichbehandlung im Alltag: Worauf solltest Du als Monteur achten?
Gleichbehandlung ist nicht nur ein Gesetzestext, sondern zeigt sich im Alltag auf der Baustelle:
- Du solltest informiert sein, welche Rechte Du hast.
- Du solltest wissen, an wen Du Dich bei Problemen wenden kannst (Disponent, Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt).
- Du solltest Dir Lohnabrechnungen, Einsatzzeiten und Unterlagen sorgfältig aufheben.
Viele Monteure kommen aus anderen Ländern, kennen das deutsche System nicht genau und scheuen sich, nachzufragen. Genau da hilft es, wenn Dein Arbeitgeber mehrsprachig aufgestellt ist und Dich nicht alleine lässt.
Wie unterstützen Dich die Elbmonteure beim Thema Equal Pay & faire Bedingungen?
Die Die Elbmonteure Service GmbH ist ein auf Montage spezialisiertes Zeitarbeitsunternehmen mit Standorten in Hamburg (Bredowstrasse 10, 22113 Hamburg) und Dresden (Breitscheidstr. 43, 01156 Dresden). Seit der Gründung am 2. Juni 2017 stehen Themen wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Teamgeist im Fokus.
Besonders wichtig: Das Team versteht die Situation von Fachkräften, vor allem aus Osteuropa, sehr genau. Deshalb bekommst Du Unterstützung in Sprachen wie Rumänisch, Polnisch, Tschechisch, Bulgarisch, Kroatisch und Englisch.
Recruiting, Disposition und Verwaltung – wie arbeitet Elbmonteure für Dich?
- Recruiting-Team: Führt Dich durch den gesamten Bewerbungsprozess, erklärt Dir Deine Rechte, erläutert Verträge und hilft Dir in Deiner Muttersprache.
- Dispositionsteam: Sorgt dafür, dass Du auf Baustellen eingesetzt wirst, die zu Deinen Fähigkeiten passen, und achtet auf gute Rahmenbedingungen vor Ort.
- Verwaltungsteam: Unterstützt Dich bei Krankenversicherung, Sozialversicherung, Steuer-ID und allen Formalitäten, damit Lohnzahlung und Anmeldung rechtssicher laufen.
Wichtig zu wissen: Elbmonteure bringt zu den Einsätzen kein Material mit, sondern ausschließlich Werkzeuge. Das Unternehmen arbeitet prozessorientiert, ist in relevanten Netzwerken (z. B. BNI, °celseo, HILTI, Rems, Makita, WÜRTH, Ridgid, Fair Family, Proven Expert) eingebunden und verfolgt das Ziel, langfristig stabile und faire Einsätze für Monteure zu organisieren.
Kontakt und nächste Schritte für Dich als Monteur
Wenn Du als Heizungs- und Sanitärmonteur, Schlosser/Rohrschlosser, Elektroinstallateur, Lüftungsmonteur, Kälte- und Klimamonteur, Rohrleitungsbauer oder Schweißer in Deutschland arbeiten möchtest und Wert auf faire Behandlung legst, kannst Du Dich direkt an die Elbmonteure wenden.
Du erreichst das Team unter:
- Telefon Hamburg: 040 59 36 127 300
- Telefon Dresden: 0351 45 405 355
- Mobil (Kai Klemke): 0172 8748755
- E-Mail: info@elbmonteure-service.de
- Webseite: www.elbmonteure-service.de
- Kontaktformular: https://elbmonteure-service.de/kontakt-und-anfahrt/
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr, samstags und sonntags geschlossen.
Du findest die Elbmonteure außerdem auf Facebook, Instagram, XING und LinkedIn.
Frage noch heute Dein Montageteam an! Mehr Informationen findest Du auf unserer Webseite www.elbmonteure-service.de!