Seite wählen

Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit 2026: Regeln

Mai 23, 2026

Die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit beträgt grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher. Wird der Einsatz länger geplant, müssen Unternehmen genau prüfen, ob Unterbrechungen, Tarifregelungen oder ein anderer Personaleinsatz rechtlich zulässig sind.

2026 bleibt dieses Thema in der Praxis wichtig, weil viele Projekte wieder stärker in kurzen, intensiven Phasen organisiert werden. Gerade in technischen Gewerken mit Fachkräfteengpässen entscheidet die korrekte Planung darüber, ob ein Einsatz rechtssicher bleibt. Für uns als spezialisiertes Unternehmen in der Arbeitnehmerüberlassung für Heizung, Sanitär, Elektro, Klima und Lüftung ist die Höchstüberlassungsdauer deshalb ein fester Teil der Einsatzorganisation.

  • Grundregel: maximal 18 Monate beim selben Entleiher.
  • Rechtsgrundlage: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG.
  • Wichtig in der Praxis: Unterbrechungen von mehr als 3 Monaten können die Frist neu starten.
  • Tarifverträge: In bestimmten Fällen sind abweichende Regelungen möglich.
  • Risiko: Eine Überschreitung kann rechtliche Folgen für Verleiher und Entleiher haben.

Was bedeutet die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit genau?

Die Höchstüberlassungsdauer beschreibt, wie lange ein Leiharbeitnehmer ohne Unterbrechung demselben Entleiher überlassen werden darf. Die gesetzliche Leitplanke liegt seit der AÜG-Reform bei 18 Monaten. Maßgebliche Primärquelle ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Portal Gesetze im Internet.

Entscheidend ist nicht nur der Arbeitsort, sondern der konkrete Entleiher. Wer also über denselben Verleiher oder auch nach Vertragswechsel weiterhin beim gleichen Einsatzbetrieb arbeitet, bleibt grundsätzlich innerhalb derselben Fristbetrachtung. Genau das wird in der Praxis oft unterschätzt.

Warum ist das 2026 besonders relevant?

Seit Ende 2025 und im Jahr 2026 zeigen viele Projekte wieder mehr Dynamik, gleichzeitig bleiben Fachkräfte in technischen Berufen knapp. Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen weiterhin eine hohe Bewegung in der Arbeitnehmerüberlassung. Dadurch werden längere Einsätze zwar oft wirtschaftlich sinnvoll, rechtlich aber komplexer.

Besonders in projektgetriebenen Bereichen wie SHK, Elektro oder Lüftung kommt es vor, dass Fachkräfte über viele Monate in denselben Betrieben gebraucht werden. Für uns ist deshalb wichtig, Einsätze nicht nur nach Personalbedarf, sondern auch nach Fristen sauber zu steuern.

Wann beginnt die Frist und wann startet sie neu?

Die Frist beginnt mit dem ersten tatsächlichen Einsatz beim Entleiher. Sie läuft grundsätzlich fort, solange keine ausreichend lange Unterbrechung vorliegt. Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten führt in der Regel dazu, dass die Zählung neu beginnt.

  • Beginn: erster Einsatztag beim Entleiher
  • Fortlauf: auch bei kurzen Pausen bleibt die Frist bestehen
  • Neustart: meist erst bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten

Für die Praxis heißt das: Ein kurzer Wechsel auf eine andere Baustelle desselben Entleihers löst normalerweise keinen Neustart aus. Wer sicher planen will, muss also auf die rechtliche Einheit des Entleihers schauen, nicht nur auf den Einsatzort.

Gibt es Ausnahmen von den 18 Monaten?

Ja, aber nicht pauschal. Tarifverträge der Einsatzbranche oder darauf beruhende Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen können abweichende Regelungen vorsehen. Diese Ausnahmen müssen jedoch genau geprüft und dokumentiert werden.

Gerade 2026 ist das relevant, weil Unternehmen verstärkt versuchen, längere Projektphasen mit eingearbeiteten Fachkräften stabil zu halten. Ohne tarifliche Grundlage bleibt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit aber die 18-Monats-Regel.

Welche Folgen hat eine Überschreitung?

Eine Überschreitung ist nicht nur ein formaler Fehler. Sie kann dazu führen, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert wird. Zusätzlich drohen rechtliche und wirtschaftliche Risiken, etwa bei Prüfungen oder bei der Vertragsgestaltung.

  • Risiko eines fingierten Arbeitsverhältnisses
  • mögliche Bußgelder
  • erhöhter Dokumentations- und Prüfaufwand
  • Störungen in der Projektplanung

Deshalb ist Fristenkontrolle heute Teil guter Disposition. Wir sehen das in unserer täglichen Arbeit mit Fachkräften und kompletten Montageteams in Hamburg, Dresden und Umgebung sehr klar: Rechtssicherheit beginnt nicht erst beim Vertrag, sondern in der laufenden Einsatzüberwachung.

Wie lässt sich die Höchstüberlassungsdauer praktisch einhalten?

  1. Einsatzbeginn exakt dokumentieren
  2. Entleiher sauber definieren
  3. Unterbrechungen rechtlich prüfen, nicht nur organisatorisch
  4. Tarifliche Ausnahmen schriftlich nachvollziehen
  5. Fristen früh in die Personalplanung einbauen

Bei uns gehört das zur laufenden Abstimmung zwischen Recruiting, Disposition und Verwaltung. Gerade in technischen Einsätzen ist das wichtig, weil eingespielte Teams zwar wertvoll sind, aber nicht außerhalb des Rechtsrahmens disponiert werden dürfen. Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Wir bringen zu Einsätzen kein Material mit, sondern Werkzeuge. Wenn Projektlaufzeiten ohnehin eng sind, müssen Materialfluss und Fristen also parallel stimmen.

Wie sieht ein typischer Praxisfall aus?

Ein SHK-Monteur arbeitet seit Februar 2025 bei demselben Entleiher an mehreren zusammenhängenden Ausbauabschnitten. Anfang Sommer 2026 stellt sich die Frage, ob der Einsatz weiterlaufen darf. Ohne tarifliche Abweichung wäre genau zu prüfen, wann die 18 Monate erreicht sind und ob eine echte Unterbrechung von mehr als 3 Monaten vorliegt. Ein bloßer Baustellenwechsel innerhalb desselben Unternehmens reicht meist nicht.

Was ist aus unserer Sicht wichtig?

Die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit ist 2026 kein Randthema, sondern ein zentraler Planungsfaktor. Wer die 18-Monats-Grenze, Unterbrechungsregeln und mögliche Tarifabweichungen kennt, kann Einsätze rechtssicher organisieren und unnötige Risiken vermeiden. Genau darum gehört eine saubere Fristenkontrolle für uns zu einer verlässlichen Einsatzplanung.