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Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen & Vorteile

Juni 21, 2025

Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung: Was Du wissen solltest

Die Arbeitnehmerüberlassung ist aus vielen Branchen in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Dabei stellt sich oft die Frage, wann eine Überlassung erlaubnispflichtig ist – und wann sie tatsächlich ohne spezielle Erlaubnis möglich ist. In diesem Artikel erfährst Du, was unter erlaubnisfreier Arbeitnehmerüberlassung zu verstehen ist, wie sie sich von der klassischen Leiharbeit unterscheidet und was das für Unternehmen und Monteure bedeutet.

Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und das AÜG

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern. Ziel des Gesetzes ist insbesondere der Schutz von Leiharbeitnehmern und die Verhinderung von Missbrauch. Wer als Verleiher auftritt – also Arbeitnehmer gegen Entgelt an Dritte verleiht – benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese Regel soll sicherstellen, dass die rechtlichen und sozialen Standards eingehalten werden, darunter der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie eine Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer.

Im Baugewerbe gelten zudem besondere Einschränkungen: Dort ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für klassische Bautätigkeiten in der Regel nicht erlaubt.

Was genau ist die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung?

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnisfrei, wenn sie unter ganz bestimmten Bedingungen stattfindet. Laut § 1 Absatz 3 AÜG besteht diese Ausnahme zum Beispiel, wenn:

  • Arbeitnehmer nur zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen für eine kurzfristige Dauer an einen anderen Arbeitgeber überlassen werden und die Überlassung nicht gewerbsmäßig erfolgt.
  • Das Unternehmen grundsätzlich keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreibt, sondern einen Ausnahmefall im Rahmen von Konzernverleihungen innerhalb verbundener Unternehmen vorliegt.

Wichtig ist: Die Überlassung darf dabei nicht auf Dauer angelegt und nicht Bestandteil der regulären Geschäftstätigkeit sein. Bei Verstoß gegen diese Vorgaben drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zur Unwirksamkeit des geschlossenen Arbeitsvertrags.

Praxisbeispiel: Einsatz in Projektphasen

Gerade bei kurzfristigen Personalengpässen – etwa in Folge von Krankheit oder bei Auftragsspitzen – können Unternehmen einen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum an ein Partnerunternehmen ausleihen. Entscheidend ist, dass daraus keine Dauerpraxis wird und keine Gewinnabsicht dahintersteht.

Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen wertvolle Flexibilität. Bei Elbmonteure Service GmbH, einem langjährigen Experten für die Vermittlung kompletter Montageteams in den Bereichen Heizung, Sanitär, Elektro, Klima und Lüftung, kennen wir die Anforderungen unserer B2B-Kunden genau. Auftragsspitzen und unvorhergesehene Ausfälle lassen sich mit unserer Hilfe kurzfristig und rechtssicher überbrücken – sei es klassisch über die erlaubnispflichtige Überlassung durch ein Zeitarbeitsunternehmen oder, im Ausnahmefall, über eine erlaubnisfreie Lösung.

Arbeitnehmer profitieren zusätzlich: Sie behalten oftmals ihre festen Verträge und gewinnen Einblicke in andere Unternehmen ohne einen Arbeitgeberwechsel. Für Unternehmen entfällt bei erlaubnisfreier Überlassung die aufwändige Beantragung der Lizenz – sofern alle Kriterien erfüllt sind.

Warum professionelle Anbieter wie Elbmonteure Service GmbH?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung sind komplex. Die meisten Fälle erfordern eine Erlaubnis und die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben – von Equal Pay bis zur Höchstüberlassungsdauer. Bei uns, der Elbmonteure Service GmbH, kümmern wir uns seit 2017 kompetent um die Überlassung und Vermittlung qualifizierter Fachkräfte im gesamten Bundesgebiet. Unsere Teams bestehen aus Heizungs- und Sanitärmonteuren, Schlossern, Rohrschlossern, Lüftungsmonteuren, Kälte- und Klimamoneten sowie erfahrenen Schweißern.

Was uns einzigartig macht:

  • Komplette, mobilisierte Montageteams inklusive Werkzeug und Maschinen für bundesweite Projekte
  • Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und gelebter Teamgeist
  • Monteurzimmer mit Top-Ausstattung ab 25 € pro Person/Nacht in Hamburg, Winsen und Lüneburg
  • Unterstützung für internationale Mitarbeitende in ihrer Muttersprache – von Albanisch bis Englisch
  • Individuelle Beratung und Servicequalität, die auf Kundenzufriedenheit ausgerichtet ist
  • Prozessorientiertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015

Unser Tipp: Frage noch heute Dein Montageteam an! Mehr Informationen findest Du auf unserer Webseite www.elbmonteure-service.de!

Aktuelle Branchentrends und Perspektiven

Nach einer Phase der Unsicherheit ist die Baubranche aktuell wieder im Aufwärtstrend. Das schafft für Handwerks- und Industriebetriebe neue Chancen – aber auch Herausforderungen im Bereich Personal und Montagekapazitäten. Die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung bleibt eine Ausnahme, doch flexible und rechtssichere Modelle wie die Arbeitnehmerüberlassung durch spezialisierte Personaldienstleister werden immer wichtiger. Das Konzept mobilisierter Montageteams von Elbmonteure Service GmbH passt genau zu diesen Anforderungen und überzeugt viele Unternehmen bundesweit.

Kontaktdaten & Social Media

Du hast Fragen oder suchst ein kompetentes Montageteam? Kontaktiere die Elbmonteure Service GmbH:

  • Hauptsitz Hamburg: Bredowstrasse 10, 22113 Hamburg, Tel.: 040 59 36 127 300
  • Standort Dresden: Breitscheidstr. 43, 01156 Dresden, Tel.: 0351 45 405 355
  • Monteurzimmer: Anfrage an Kai Klemke, Tel.: 0172 8748755, E-Mail: klemke@elbmonteure-service.de

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Abschließende Gedanken

Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung ist eine seltene Ausnahme mit engen rechtlichen Vorgaben – meist führt kein Weg an einem erfahrenen und lizenzierten Partner wie Elbmonteure vorbei. Wir bieten schnelle und rechtssichere Lösungen für Handwerk, Industrie und Großprojekte. Frage noch heute Dein Montageteam an und profitiere von unserer langjährigen Erfahrung!