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18 Monate Höchstüberlassungsdauer im AÜG Praxis

Dez. 4, 2025

Höchstüberlassungsdauer 18 Monate in der Praxis: Wenn Du als Monteur im Bereich Heizung, Sanitär, Elektro, Klima oder Lüftung unterwegs bist, hast Du von der 18-Monats-Grenze in der Arbeitnehmerüberlassung sicher schon gehört. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau dahintersteckt, wie die Regelung im Arbeitsalltag wirkt und welche Praxisbeispiele Dir helfen, Deine Einsätze besser zu planen.

Was bedeutet Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten konkret?

Die Höchstüberlassungsdauer ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Sie legt fest, wie lange Du als Leiharbeitnehmer bei demselben Einsatzbetrieb arbeiten darfst.

Kurz erklärt:

  • Maximal 18 aufeinanderfolgende Monate beim gleichen Entleiher (Einsatzbetrieb)
  • Unterbrechung von mehr als drei Monaten beim selben Entleiher setzt die Frist wieder auf Null
  • Dein Arbeitgeber ist der Verleiher (z.B. Die Elbmonteure Service GmbH)
  • Die Firma, bei der Du tatsächlich arbeitest, ist der Entleiher (z.B. SHK-Betrieb, Elektro- oder Industriebetrieb)

Diese Regel soll verhindern, dass Du über Jahre wie ein Stammmitarbeiter eingesetzt wirst, ohne die gleichen Bedingungen zu haben.

Rechtlicher Rahmen: Was ist für Dich als Monteur wichtig?

Das AÜG regelt in Deutschland die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Für Dich sind vor allem diese Punkte relevant:

  • Erlaubnispflicht: Dein Verleiher braucht eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Equal Treatment / Equal Pay: Du hast grundsätzlich Anspruch auf ähnliche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit, soweit nicht wirksam tariflich abgewichen wird.
  • Kennzeichnungspflicht: Dein Einsatz muss als Arbeitnehmerüberlassung klar bezeichnet sein.
  • Besonderheit Baugewerbe: Im klassischen Baugewerbe ist Leiharbeit für typische Bauarbeiten stark eingeschränkt oder verboten. Das ist wichtig, wenn Du z.B. in der Industrieinstallation oder im Anlagenbau unterwegs bist.

Für Dich heißt das: Du sollst wissen, wo Du rechtlich stehst und wann eine Einsatzdauer „ausgereizt“ ist.

Wie werden die 18 Monate in der Praxis gezählt?

Entscheidend ist nicht, wie lange Du bei Deinem Arbeitgeber (Verleiher) angestellt bist, sondern wie lange Du bei einem bestimmten Kundenbetrieb eingesetzt wirst.

Grundregeln zur Berechnung:

  • Alle Einsätze bei demselben Entleiher werden zusammengerechnet.
  • Kurzunterbrechungen (Urlaub, Krankheit, einzelne Wochen ohne Einsatz) zählen mit zur 18-Monats-Kette.
  • Nur wenn Du mehr als drei Monate gar nicht bei diesem Kunden eingesetzt bist, startet eine neue 18-Monats-Frist.

Praxisnah heißt das: Du kannst z.B. mehrere Projekte nacheinander im gleichen Werk oder in der gleichen Firma machen – nach 18 Monaten ist dort für Dich erst einmal Schluss, wenn es keine andere rechtliche Gestaltung gibt.

Praxisbeispiele: Höchstüberlassungsdauer 18 Monate im Baustellen-Alltag

Beispiel 1: Heizungsmonteur auf Großprojekt in Hamburg

Du bist über Die Elbmonteure Service GmbH als Heizungs-/Sanitärmonteur bei einem großen Gebäudetechnik-Unternehmen in Hamburg eingesetzt.

  • Einsatzbeginn: 01.04.2023
  • Projekt: Neubau eines Bürokomplexes, mehrere Bauabschnitte
  • Geplante Einsatzdauer: durchgehend bis 30.09.2024

Zwischen April 2023 und September 2024 liegen 18 Monate. Spätestens zum 30.09.2024 musst Du beim selben Unternehmen abgemeldet werden, wenn keine andere rechtliche Grundlage geschaffen wird. Danach könntest Du z.B. zu einem anderen Kundenbetrieb wechseln – etwa zu einem Industriebetrieb, der seine Heizungsanlagen modernisiert.

Beispiel 2: Elektroinstallateur mit Projektwechsel beim gleichen Kunden

Du arbeitest als Elektroinstallateur über einen Verleiher in Dresden:

  • 01.01.2023 bis 30.06.2023: Elektroinstallation in einem Neubau
  • 01.08.2023 bis 31.12.2024: Umbau der Produktionshallen beim gleichen Kunden

Zwischen 30.06. und 01.08. liegt nur ein Monat Pause. Die Einsätze werden zusammengerechnet, weil die Unterbrechung weniger als drei Monate beträgt. Deine 18 Monate sind also bereits um den 30.06.2024 herum ausgeschöpft. Ein längerer Einsatz bis 31.12.2024 wäre so nicht zulässig.

Beispiel 3: Lüftungsmonteur mit Frist-Neustart

Angenommen, Du bist Lüftungsmonteur und arbeitest nacheinander so:

  • 01.01.2023 bis 31.12.2023 bei Kunde A
  • 01.01.2024 bis 31.05.2024 bei Kunde B
  • ab 01.06.2024 wieder bei Kunde A

Du hattest über fünf Monate keinen Einsatz bei Kunde A. Damit startet ab 01.06.2024 eine neue 18-Monats-Frist bei diesem Kunden. Erst wieder nach 18 Monaten am Stück wäre Schluss.

Welche Folgen hat das für Deine Einsatzplanung?

Für Dich als Fachkraft bedeutet die 18-Monats-Grenze vor allem eins: Planbarkeit und Klarheit. Gute Verleiher berücksichtigen diese Frist in ihrer Disposition.

  • Dein Einsatz wird so geplant, dass die Frist nicht überschritten wird.
  • Rechtzeitig vor Ablauf werden Folgeprojekte bei anderen Kunden organisiert.
  • Du bleibst beim Verleiher angestellt, auch wenn der Einsatzbetrieb wechselt.

Im Idealfall merkst Du im Alltag nur, dass Du „rechtzeitig“ auf eine andere Baustelle oder in ein anderes Werk wechselst und Deine Einsätze lückenlos weiterlaufen.

Wie gehen Die Elbmonteure Service GmbH mit der Höchstüberlassungsdauer um?

Die Die Elbmonteure Service GmbH mit Standorten in Hamburg (Bredowstrasse 10, 22113 Hamburg) und Dresden (Breitscheidstr. 43, 01156 Dresden) ist auf Fachkräfte in Heizung, Sanitär, Elektro, Klima, Lüftung, Rohrleitungsbau und Schweißarbeiten spezialisiert. Seit 2017 stellen wir komplette Montageteams für Projekte in Hamburg, Dresden, Umgebung und bundesweit.

Für Dich als Monteur heißt das:

  • Unsere Disposition kennt die 18-Monats-Grenze und plant Deine Einsätze vorausschauend.
  • Du wirst, wenn nötig, von einem Kundenbetrieb zum nächsten versetzt, ohne dass Dein Arbeitsverhältnis unterbrochen wird.
  • Wir bringen nur Werkzeuge mit, kein Material – das stellt der Kunde auf der Baustelle.

Gerade wenn Du länger in Deutschland arbeiten möchtest, ist es wichtig, dass Deine Einsätze rechtssicher und stabil organisiert sind. Genau hier liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

Unterstützung für Monteure aus dem In- und Ausland

Bei Die Elbmonteure Service GmbH arbeitest Du in Teams mit Kolleginnen und Kollegen aus vielen Ländern. Damit der Start gelingt, unterstützen Dich mehrere Bereiche:

  • Recruiting-Team: Begleitet Dich vom ersten Kontakt bis zur Einstellung – auf Deutsch, Rumänisch, Polnisch, Tschechisch, Bulgarisch, Kroatisch oder Englisch.
  • Dispositionsteam: Sucht passende Einsätze für Deine Qualifikation, achtet auf gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer.
  • Verwaltungsteam: Hilft Dir bei Krankenversicherung, Sozialversicherung, Steuer-ID, Behördenwegen und sorgt für pünktliche Lohnzahlung.

So kannst Du Dich auf Deine Arbeit konzentrieren, während Themen wie Verträge, Gesetzesvorgaben und Einsatzplanung im Hintergrund professionell organisiert werden.

Wie kannst Du Kontakt aufnehmen?

Wenn Du mehr zu Einsätzen, Projekten und der praktischen Anwendung der 18-Monats-Regel wissen möchtest, erreichst Du Die Elbmonteure Service GmbH so:

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, samstags und sonntags geschlossen.

Du findest uns außerdem auf Facebook, Instagram, XING und LinkedIn.

Frage noch heute Dein Montageteam an! Mehr Informationen findest Du auf unserer Webseite www.elbmonteure-service.de!

Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ist kein Hindernis, sondern ein klarer Rahmen für Deine Einsätze. Wenn Du weißt, wie die Monate gezählt werden und wie seriöse Verleiher damit umgehen, kannst Du Deine berufliche Zukunft besser planen. Gerade spezialisierte Unternehmen wie Die Elbmonteure Service GmbH sorgen dafür, dass Einsätze rechtssicher, langfristig und für Dich transparent organisiert sind.